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Winterpause ! 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


  

Außerhalb der Öffnungszeiten, bedeutet das Betreten der Anlage, das Übersteigen des Zaunes und das Angeln in den Teichen, im abgeschlossenem Gelände Einbruch, Hausfriedensbruch und Diebstahl.  Die Anlage ist Video überwacht, und es werden weitere Maßnahmen getroffen. Es wird in jedem Fall eine Anzeige erstattet.

 

 

HINWEIS: Aus dem Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt,
die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.